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Gewährleistungsbürgschaft VOB

Laut der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Auftragnehmer dazu verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Werk frei von Mängeln an den Auftraggeber abzugeben (§ 13 Nr.1 VOB/B). Das bedeutet der Auftraggeber muss Mängel auf eigene Kosten beheben, die innerhalb der Verjährungsfrist für Sachmängel auftreten (§13 Nr.5 VOB/B). Für den Fall, dass eine Insolvenz es dem Auftragnehmer unmöglich macht Sachmängel zu beseitigen, werden im Baugewerbe üblicherweise Sicherheitseinbehalte durch den Auftraggeber von meist 5% der Vergütung vereinbart.

Die Nachteile von Sicherheitseinbehalten können durch die Gewährleistungsbürgschaft VOB umgangen werden

Der Nachteil von Sicherheitseinbehalten ist die daraus resultierende Verminderung der finanziellen Flexibilität des Auftragnehmers. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Gewährleistungsbürgschaft. Der Auftragnehmer setzt einen Bürgen, in der Regel eine Bank oder eine Versicherung, ein, der im Fall der Insolvenz für die Mängelbeseitigung einsteht. Die Laufzeit einer Bürgschaft entspricht bei Werkverträgen nach der VOB der Verjährungsfrist für Mängel und gestaltet sich daher folgendermaßen:

  • der Beginn der Frist wird bestimmt durch den Termin der Werkübergabe (§13 Nr.4 Abs. 3 VOB/B)
  • für Bauwerke dauert die Frist vier Jahre, soweit im Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde (§13 Nr.4 Abs.1 VOB/B)
  • bei Teilen von Feuerungsanlagen, die von Feuer berührt werden, sowie bei Werken, deren Erfolg in der Wartung, Herstellung oder Veränderung einer Sache besteht, beträgt die Frist zwei Jahre, soweit der Vertrag keine abweichende Regelung vorsieht (§13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B)

In der Regel ist der Abschluss einer Gewährleistungsbürgschaft VOB bei einer Versicherung vorteilhafter als bei einer Bank, da die Sicherheitsforderungen von Versicherungsgesellschaften deutlich geringer ausfallen.

 

Eine unabhängige Beratung ermöglicht optimale Ergebnisse

Eine beliebige Bürgschaftsversicherung, die nicht auf die Bedürfnisse des Unternehmens ausgerichtet ist bringt kaum Vorteile. Deshalb ist die Inanspruchnahme einer kompetenten Beratung durch Experten sehr empfehlenswert. Wir erstellen einen Vergleich guter Bürgschaftsversicherungen unter Einbeziehung Ihrer Unternehmensdaten. Somit können wir ein Bürgschaftsangebot ermitteln, das bestmöglich zu Ihrer Situation passt. Greifen Sie bei der Bürgschaftsauswahl auf unser Fachwissen zurück und fordern Sie jetzt den Vergleich an!

 Tel: 05492 986 03

 

Gewährleistungsbürgschaften in der Bauwirtschaft
Mängelgewährleistungsbürgschaft