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Gewährleistungsbürgschaften im Baugewerbe

Für jeden Werkvertrag im Baugewerbe gilt die Sachmängelhaftung des Auftragnehmers. Diese besagt, dass der Auftragnehmer die bestellte Leistung frei von Sachmängeln an den Auftraggeber abzugeben hat (§ 434 Abs. 1 BGB). Ist dies nicht der Fall, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel selbstständig zu beseitigen. In der Bauwirtschaft ist es üblich, dass der Auftraggeber einen Teil des Rechnungsbetrages zur Sicherheit einbehält, bis die Verjährungsfrist für Sachmängel abgelaufen ist, um gegen das Risiko geschützt zu sein, dass das Werkunternehmen innerhalb dieser Frist insolvent geht und eine Mängelbehebung nicht möglich ist.

Sicherheitseinbehalte haben Nachteile – Gewährleistungsbürgschaften haben Vorteile

Da die Verjährungsfrist bis zu fünf Jahre dauern kann, bedeutet ein Sicherheitseinbehalt eine nicht unerhebliche Einschränkung der Liquidität des Unternehmens, das über diesen Zeitraum auf die vollständige Vergütung warten muss. Aus diesem Grund sind Gewährleistungsbürgschaften im Baugewerbe für den Auftragnehmer vorteilhafter. Eine Gewährleistungsbürgschaft bedeutet, dass ein Bürge, in der Regel eine Bank oder eine Versicherung, im Fall der Insolvenz des Werkunternehmens die Kosten etwaiger Mängelbeseitigungen übernimmt. Da Banken für Gewährleistungsbürgschaften im Baugewerbe häufig hohe Sicherheiten verlangen, sind Bürgschaften von Versicherungen meist effektiver. Versicherungen benötigen weniger Sicherheiten und können damit die Liquidität des Unternehmens deutlicher erhöhen als Banken.

 

Bei der Wahl der Bürgschaftsversicherung den Rat von Experten nutzen

Um die für Sie geeignete Bürgschaftsversicherung zu ermitteln, müssen verschiedene Aspekte beachtet werden:

  • die Bonität Ihres Unternehmens
  • der von Ihnen benötigte Bürgschaftsrahmen
  • die Höhe der benötigten Einzelbürgschaften für bestimmte Projekte

Als spezialisierte Versicherungsmakler setzen wir uns eingehend mit den individuellen Voraussetzungen Ihres Unternehmens auseinander und ermitteln anhand eines Versicherungsvergleichs die optimale Gewährleistungsbürgschaftsversicherung. Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt.

Tel: 05492 986 03

 

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