Ihr Gewährleistungsbürgschaft Vergleich
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R und V Gewährleistungsbürgschaft
Die Gewährleistungsbürgschaft bietet Auftragnehmern einen finanziellen Vorteil. Wird dem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft geboten, behält dieser keinen Sicherheitseinbehalt vom Werklohn zurück. Der Auftragnehmer kann so bereits bei Beendigung des Auftrags über den vollen Werklohn verfügen, ohne auf den Ablauf der bis zu fünfjährigen Verjährungsfrist für die Gewährleistung warten zu müssen. Die Gewährleistungsbürgschaft verhindert somit auch den etwaigen Verlust des Sicherheitseinbehalts, beispielsweise bei einer Insolvenz des Auftraggebers.
Die Bürgschaftsversicherung – eine gute Wahl
Die Gewährleistungsbürgschaft kann sowohl in Form einer Bankbürgschaft als auch in Form einer Bürgschaftsversicherung abgeschlossen werden. Mit der R und V Gewährleistungsbürgschaft treffen Sie eine gute Wahl, da die Bürgschaftsversicherung deutliche Vorteile gegenüber einer Bankbürgschaft zu bieten hat. Die Vorteile sind unter anderem:
- größere Erweiterung des finanziellen Spielraums, aufgrund geringer oder gar keiner Sicherheitsforderungen
- keine Beeinflussung des Kreditrahmens oder Ratings
- leicht zu berechnende, überschaubare Kosten
- schneller Abschluss und unkomplizierte Verwaltung
Mit der R und V Gewährleistungsbürgschaft profitieren Sie von allen Vorteilen der Gewährleistungsbürgschaft und den Vorzügen der Bürgschaftsversicherung. Für den Fall, dass Sie bereits Bankbürgschaften abgeschlossen haben, ist es empfehlenswert, diese durch eine Bürgschaftsversicherung abzulösen.
Kostenlose Beratung
Als Versicherungsmakler haben wir uns auf die Vermittlung von Bürgschaftsversicherungen spezialisiert. Gerne ermitteln wir Ihnen ein bedarfsgerechtes Angebot für eine Gewährleistungsbürgschaft. Nehmen Sie Kontakt auf und profitieren Sie von einer kostenfreien Unterstützung durch Experten.