Gewährleistungsbürgschaft Bauwesen

Verträge im Bauwesen beinhalten wie alle Werkverträge eine Sachmängelhaftung des Auftragnehmers. Dieser ist als Hersteller dazu verpflichtet, das Werk gemäß der vertraglich festgelegten Beschaffenheit und frei von Mängeln an den Auftraggeber abzugeben. Bei Sachmängeln, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftauchen, greift die Nacherfüllungspflicht des Auftragnehmers – er muss die Mängel beheben und für die Kosten einstehen.

Auftraggeber verlangen Sicherheiten

Aufgrund dieser Bestimmungen ist es im Bauwesen üblich, dass Auftraggeber Sicherheiten fordern, um sich gegen das Risiko zu schützen, dass der Auftragnehmer innerhalb der Gewährleistungsfrist für Sachmängel insolvent wird und deshalb der Nacherfüllungspflicht nicht nachkommen kann. Als Sicherheit wird oftmals bei Werkabgabe nur ein Teil der Schlussabrechnungssumme durch den Auftraggeber ausgezahlt. Der Rest des Werklohns, der sogenannte Sicherheitseinbehalt (meist 5% des Auftragsvolumens), wird erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ausgezahlt.

Gewährleistungsbürgschaft als Sicherheit

Eine für den Auftragnehmer vorteilhafte Alternative zu einem Sicherheitseinbehalt ist die Gewährleistungsbürgschaft für das Bauwesen. Der Auftragnehmer schließt eine Bürgschaft bei einem Bürgschaftsgeber, in der Regel ein Kreditinstitut oder eine Versicherungsgesellschaft, ab und händigt dem Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde aus. Sollte ein Mangel an dem Werk entstehen, für den die Nacherfüllungspflicht des Auftragnehmers gilt, dieser aber insolvent sein, so kann sich der Auftraggeber an den Bürgschaftsgeber wenden und von diesem die Kosten für die Mängelbeseitigung einfordern. Der Vorteil der Gewährleistungsbürgschaft im Baugewerbe gegenüber einem Sicherheitseinbehalt besteht darin, dass der Auftragnehmer bei Abgabe des Werkes seinen vollen Werklohn erhält und somit keine Einschränkung seiner Liquidität hinnehmen muss.

Bürgschaftsversicherung ist vorteilhaft

Als Bürgschaftsgeber kann entweder ein Kreditinstitut oder eine Versicherungsgesellschaft eintreten. Wobei in der Regel eine Kautionsversicherung als Gewährleistungsbürgschaft Bauwesen vorzuziehen ist. Versicherungen erfordern meist geringere Sicherheiten als Banken und können bei sehr guter Bonität des Bürgschaftsnehmers sogar auf diese verzichten. Hierdurch ergeben sich enorme Liquiditätsvorteile bei der Bürgschaftsversicherung gegenüber der Bürgschaft durch ein Kreditinstitut. Darüber hinaus rechnen Banken eine Bürgschaft wie einen Kredit an, sodass der Kreditrahmen des Bürgschaftsnehmers belastet wird. Dies ist bei einer Gewährleistungsbürgschaft durch eine Versicherungsgesellschaft nicht der Fall, die Unabhängigkeit und der finanzielle Freiraum bleiben erhalten.

 

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