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Bürgschaften für Gewährleistungen Baugewerbe

Im Baugewerbe sind Sicherheitseinbehalte von Seiten des Auftraggebers üblich. Sie dienen dazu, den Auftraggeber vor einem finanziellen Schaden zu schützen, falls der Auftragnehmer innerhalb der Gewährleistungsfrist insolvent wird und somit seiner Pflicht zur Beseitigung etwaiger Sachmängel nicht nachkommen kann. Der Sicherheitseinbehalt von meist fünf Prozent des Werklohns bedeutet für den Auftragnehmer jedoch eine Liquiditätseinschränkung.

Die Vorteile der Bürgschaft nutzen

Mit Bürgschaften für Gewährleistung Baugewerbe können Sie als Auftragnehmer Sicherheitseinbehalte ablösen und somit nach Fertigstellung des Werkes auf den vollen Werklohn zurückgreifen. Vereinbaren Sie keine Bürgschaft, müssen Sie hingegen bis zu fünf Jahre auf die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts warten. Gewährleistungsbürgschaften können Sie sowohl bei Ihrer Hausbank als auch bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen, wobei die Bürgschaftsversicherung der Bankbürgschaft in den meisten Fällen vorzuziehen ist. Banken benötigen zum Teil erhebliche Sicherheiten für eine Bürgschaft, wohingegen eine Gewährleistungsbürgschaft bei einer Versicherungsgesellschaft im Regelfall abgeschlossen werden kann, ohne Sicherheiten hinterlegen zu müssen. Somit können die Liquiditätsvorteile der Gewährleistungsbürgschaft mit einer Versicherung uneingeschränkt genutzt werden.

 

Bürgschaftsexperten

Bei der Ermittlung der geeigneten Bürgschaftsversicherung spielen die Bonität des Bürgschaftsnehmers, die Höhe des gewünschten Bürgschaftsrahmens sowie die Höhe der benötigten Einzelbürgschaften eine Rolle. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Entscheidung und empfehlen Ihnen eine passgenaue Bürgschaftsversicherung unter Berücksichtigung Ihres Bedarfs. Kontaktieren Sie uns jetzt und profitieren Sie von einer kostenlosen Expertenberatung.

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