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Garantieleistungsbürgschaft

Eine Sachmängelhaftung ist in jedem Werkvertrag mit inbegriffen (§ 439 Abs. 1 BGB / § 437 Abs. 1 BGB). Diese besagt dass der Auftragnehmer die Pflicht gegenüber dem Auftraggeber hat, Mängel zu beseitigen, die an dem Werk innerhalb der Garantiefrist für Sachmängel auftreten. Hat der Auftragnehmer eine Garantieleistungsbürgschaft abgeschlossen, übernimmt diese im Fall seiner Insolvenz die Kosten für etwaige Mängelbeseitigungen.

Vorteile der Garantieleistungsbürgschaft durch Versicherungen

Eine Bürgschaft kann von einem Unternehmen bei einer Bank oder bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Üblicherweise wird von dem Bürgen, sprich von der Bank oder der Versicherung, eine Sicherheitsforderung gestellt. Diese Forderung ist der wesentliche Aspekt bei der Wahl der Bürgschaft, denn eine hohe Sicherheitsforderung schränkt die finanzielle Flexibilität des Unternehmens ein und macht somit die Bürgschaft unattraktiv. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Sicherheitsforderungen bei Banken meist wesentlich höher ausfallen als bei Versicherungen, die mitunter gar keine Sicherheiten benötigen. Somit sind Bürgschaftsversicherungen den Bankbürgschaften in der Regel vorzuziehen. Die Bürgschaftsversicherung bietet weitere Vorteile, denn der Verwaltungsaufwand sowie die Verwaltungskosten sind gewöhnlich geringer als bei einer Bank. Hinzu kommt die Belastung der Gesamtkreditlinie des Unternehmens, die eine Bankbürgschaft unattraktiv macht.

Eine kompetente Beratung schafft Vertrauen und Sicherheit

Wenn Sie in der Situation sind, dass Sie eine Garantieleistungsbürgschaft benötigen, können wir Sie als Experten dazu beraten. Wir lassen uns von Ihnen zunächst die relevanten Informationen über Ihr Unternehmen geben, denn nur eine optimal abgestimmte Bürgschaft erbringt optimale Vorteile. Wir erstellen Ihnen einen Bürgschaftsvergleich bei dem wir folgende Kriterien mit einbeziehen:

  • die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens (Kreditreformauskunft)
  • den erforderlichen Bürgschaftsrahmen
  • die erforderliche Höhe projektbezogener Einzelbürgschaften

Auf der Grundlage dieser Daten können wir die bestmöglichen Bürgschaftskonditionen für Ihr Unternehmen ermitteln. Vertrauen Sie dem unabhängigen Rat von Spezialisten und setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung!

 Tel: 05492 986 03