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Gewährleistungsbürgschaften in der Bauwirtschaft
Im Baugewerbe ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber in der Pflicht, die vertraglich vereinbarten Leistungen ohne Mängel zu erbringen. Werden dennoch innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel sichtbar, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, das bedeutet, er muss die Mängel auf eigene Kosten beseitigen. Um dem Risiko zu begegnen, dass im Falle der Insolvenz des Leistungserbringers die Mängelbeseitigung nicht möglich ist, werden in der Baubranche häufig Sicherheitseinbehalte vereinbart. Diese besagen, dass der Auftraggeber einen Teil (meist 5%) des Werklohns zurückhalten kann, bis die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist.
Vermeiden Sie die Nachteile der Sicherheitseinbehalte und nutzen Sie Gewährleistungsbürgschaften
Sicherheitseinbehalte haben den Nachteil, dass sie die Liquidität des Auftragnehmers stark einschränken, weshalb es sinnvoll ist an ihrer Stelle eine Gewährleistungsbürgschaft für Bauwirtschaft einzusetzen. Bei einer Gewährleistungsbürgschaft für Bauwirtschaft setzt der Auftragnehmer einen Bürgen ein, der im Fall seiner Insolvenz stellvertretend für die Kosten der Beseitigung der Mängel eintritt. Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der Gewährleistungsfrist innerhalb derer der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet ist. Die Gewährleistungsfrist wird folgendermaßen bestimmt:
- die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme bzw. Übernahme des Werkes (§13 Nr.4 Abs.3 VOB/B)
- die Frist beträgt für Bauwerke vier Jahre, sofern nicht anders im Vertrag festgelegt (§13 Nr.4 Abs.1 VOB/B; 5 Jahre nach §634a BGB)
- die Frist beträgt für Werke, deren Erfolg in der Veränderung, Wartung oder Herstellung einer Sache besteht und für die Teile von Feuerungsanlagen, die vom Feuer berührt werden, zwei Jahre, sofern nicht anders im Vertrag festgelegt (§13 Nr. 4 Abs.1 VOB/B)
Die Gewährleistungsbürgschaft für Bauwirtschaft kann beispielsweise bei einer Bank oder bei einer Versicherung abgeschlossen werden, wobei die Bürgschaftsversicherung in der Regel vorzuziehen ist. Bankbürgschaften erfordern meist sehr hohe Sicherheiten von Seiten der Unternehmen, diese sind bei einer Versicherung gewöhnlich wesentlich geringer und ermöglichen daher einen weitaus besseren finanziellen Spielraum.
Wir sind Ihre Spezialisten für die Gewährleistungsbürgschaft in der Bauwirtschaft
Eine Gewährleistungsbürgschaftsversicherung, die perfekt an die Situation des Unternehmens angepasst ist, bietet erhebliche finanzielle Vorteile gegenüber einer beliebigen Bürgschaftsversicherung. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, einen Vergleich durch einen unabhängigen Experten einzuholen, der die Versicherungsanbieter hinsichtlich der gebotenen Leistungen prüft. Nutzen Sie jetzt unser Fachwissen und profitieren Sie von einer optimalen Gewährleistungsbürgschaft.
Tel: 05492 986 03