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Mängelgewährleistungsbürgschaft

Jeder Werkvertrag zieht die Sachmängelhaftung des Auftragnehmers nach sich (§ 439 Abs. 1 BGB / § 437 Abs. 1 BGB). Diese besagt, dass der Auftragnehmer Mängel, die innerhalb der Garantiefrist für Sachmängel auftreten, auf eigene Kosten beheben muss. Hat der Auftragnehmer eine Mängelgewährleistungsbürgschaft abgeschlossen, so tritt im Insolvenzfall der Bürge für die Mängelbeseitigungskosten ein.

Die Vorteile der Mängelgewährleistungsbürgschaft durch eine Versicherung

Als Bürgen für die Gewährleistung können Banken oder Versicherungen eintreten. Üblicherweise fordert der Bürge eine Sicherheit von dem Bürgschaftsnehmer ein. Diese Sicherheitsforderung ist ein entscheidender Faktor, der bei der Vereinbarung einer Bürgschaft zwingend beachtet werden sollte. Denn werden hohe Sicherheiten gefordert, ist die Erweiterung des finanziellen Spielraumes des Unternehmens nur eingeschränkt möglich. Hohe Sicherheitsforderungen machen eine Bürgschaft demnach unattraktiv. Dies ist ein Argument für eine Bürgschaftsversicherung, da Versicherungsgesellschaften deutlich geringere Sicherheitsforderungen stellen als Banken. Zudem sind Verwaltungskosten und Verwaltungsaufwand bei Versicherungen in der Regel niedriger als bei einem Kreditinstitut. Darüber hinaus können Bürgschaftsversicherungen so abgeschlossen werden, dass sie die Gesamtkreditlinie des Unternehmens nicht beeinflussen. Es sprechen demnach viele Aspekte für eine Bürgschaftsversicherung und gegen eine Bankbürgschaft.

 

Eine zuverlässige Beratung durch Experten

Bei der Auswahl der geeigneten Bürgschaftsversicherung können wir Ihnen als fachkundige und unabhängige Experten zur Seite stehen. Wir vergleichen für Sie die zur Verfügung stehenden Bürgschaftsangebote hinsichtlich Ihrer Konditionen und Kosten. Dabei berücksichtigen wir die folgenden individuellen Aspekte Ihres Unternehmens:

  • die Unternehmensbonität laut dem Kreditreformindex
  • die Bürgschaftshöhe
  • die Höhe der Einzelbürgschaften

 

Auf der Grundlage dieser Informationen können wir Ihnen die optimale Bürgschaftsversicherung ermitteln. Übrigens können wir für Sie auch bestehende Bürgschaften prüfen und gegebenenfalls eine Ablösung durch eine günstigere Bürgschaft in die Wege leiten. Nehmen Sie unser Fachwissen jetzt für Ihr Unternehmen kostenlos in Anspruch.

 Tel: 05492 986 03

 

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