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VHV Bürgschaft
Wenn ein Werk Mängel aufweist, ist das Unternehmen, das dieses Werk erbracht hat, gegenüber seinem Auftraggeber zu einer Beseitigung der Mängel verpflichtet (§ 439 Abs. 1 BGB sowie § 437 Abs. 1 BGB). Dieser Grundsatz gilt für alle Schäden, die innerhalb der jeweiligen Verjährungsfrist auftreten oder erkennbar werden. In vielen Branchen, in denen diese Nacherfüllungspflicht relevant ist, wie in der Bauwirtschaft, ist es üblich, dass der Auftraggeber einen Teil des Rechnungsbetrages, in der Regel 5%, erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auszahlt, um sich gegen den Fall der Insolvenz des Auftragnehmers abzusichern.
Dieser Sicherheitseinbehalt bedeutet für den Auftragnehmer zum einen den Nachteil einer Minderung seiner Liquidität und zum anderen die Gefahr, im Falle der Insolvenz des Auftraggebers einen finanziellen Verlust zu erleiden. Aus diesen Gründen ist der Abschluss einer VHV Bürgschaft als vorteilhaft anzusehen. Eine Gewährleistungsbürgschaftsversicherung übernimmt bei Zahlungsunfähigkeit die Kosten für etwaige Mängelbeseitigungen.
Die Vorteile einer Gewährleistungsbürgschaftsversicherung
Viele Unternehmen schließen Gewährleistungsbürgschaften mit Ihrer Hausbank ab, dies hat jedoch deutliche Nachteile, die bei einer Bürgschaft durch eine Versicherung nicht zum Tragen kommen. Die folgenden Aspekte sprechen für eine Bürgschaftsversicherung:
- geringere Sicherheiten erforderlich als bei einer Bank
- Liquidität wird stärker erhöht als bei einer Bankbürgschaft
- unkomplizierter Abschluss möglich
- keine Schmälerung der Kreditwürdigkeit
Ihre Experten vergleichen Bürgschaftsversicherungen und ermitteln die optimale Bürgschaft
Als fachkundige Versicherungsexperten vergleichen wir für Sie die in Frage kommenden Bürgschaftsversicherungen, beispielsweise die VHV Bürgschaft, und prüfen diese hinsichtlich der Leistungen und der Prämien. Wir achten darauf, dass Sie eine Bürgschaft erhalten, die den Anforderungen Ihres Unternehmens entsprechen. So können Sie eine optimale Ausnutzung Ihres Potentials erzielen. Fordern Sie den Vergleich und eine unabhängige Beratung jetzt an.
Tel: 05492 986 03