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Gewährleistungsbürgschaft Muster

Wird ein Werkvertrag abgeschlossen besteht grundsätzlich eine Sachmängelhaftung des Auftragnehmers. Diese legt fest, dass der Auftragnehmer dazu verpflichtet ist, Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen, sofern diese an dem Werk innerhalb der Garantieleistungsfrist auftreten (§ 439 Abs. 1 BGB und § 437 Abs. 1 BGB bzw. §13 Nr.5 VOB/B). Schließt der Auftragnehmer eine Gewährleistungsbürgschaft ab, so tritt ein Bürge für die Mängelbehebung ein, insofern der Auftraggeber hierzu finanziell nicht in der Lage ist.

Die Vorteile der Gewährleistungsbürgschaftsversicherung

Der Abschluss einer Gewährleistungsbürgschaft bei einer Versicherungsgesellschaft ist dem Abschluss einer Bankbürgschaft in den meisten Fällen vorzuziehen. Für eine Bürgschaftsversicherung und gegen eine Bankbürgschaft sprechen folgende konkrete Punkte:

  • hohe Sicherheitsforderungen bei Banken gegenüber geringen Sicherheitsforderungen bei Versicherungen
  • bei Banken in der Regel höhere Kosten und höherer Verwaltungsaufwand als bei Versicherungen
  • Bankbürgschaften haben eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit zur Folge

Da bei der Wahl der geeigneten Bürgschaftsversicherung viele Kriterien beachtet werden sollten, ist ein Beratungsgespräch mit einem spezialisierten Versicherungsmakler immer ratsam.

 

Gewährleistungsbürgschaft Muster bei Spezialisten anfordern

Bevor Sie sich für eine Bürgschaftsversicherung entscheiden, sollten Sie ein Gewährleistungsbürgschaft Muster sowie einen Bürgschaftsvergleich bei fachkundigen Versicherungsexperten anfordern und eine ausführliche Beratung dazu in Anspruch nehmen. Als unabhängige Experten helfen wir Ihnen dabei, alle relevanten Aspekte bei der Wahl der Bürgschaft zu berücksichtigen. Hierzu gehören die Bonität Ihres Unternehmens, die benötigte Bürgschaftshöhe sowie die Höhe der erforderlichen Einzelbürgschaften. Wir prüfen anhand dieser Daten alle in Frage kommenden Versicherungen auf Ihre Eignung für Ihr Unternehmen und geben eine fachkundige Empfehlung. Nutzen Sie jetzt unser Angebot des Bürgschaftsvergleichs.

 Tel: 05492 986 03

 

 

Garantieleistungsbürgschaft
Gewährleistungsbürgschaft VOB